I.
Der Beschuldigte leidet nach einem nervenärztlichen Gutachten des Dr. med. in vom 12. Februar 1999 an einer schweren chronifizierten hebephrenen Psychose, die sich in sexuellen Entgleisungen niederschlägt und die Schuldunfähigkeit des Beschuldigten zur Folge hat.
Testen Sie "Der Strafprozess − Strategie und Taktik im Ermittlungsverfahren" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|