KG - Beschluss vom 07.03.2014
4 Ws 21/14 - 141 AR 86/14
Normen:
StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2; MRK Art. 5 Abs. 3; StPO § 120 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Berlin - (506) 254 Js 48/11 KLs (6/12) - 10.01.2014,

Geltung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen bei Unterbrechung der Untersuchungshaft zur Vollstreckung von Freiheitsstrafen in anderer Sache

KG, Beschluss vom 07.03.2014 - Aktenzeichen 4 Ws 21/14 - 141 AR 86/14

DRsp Nr. 2014/8579

Geltung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen bei Unterbrechung der Untersuchungshaft zur Vollstreckung von Freiheitsstrafen in anderer Sache

1. Zur Beurteilung des dringenden Tatverdachts im Beschwerdeverfahren nach erstinstanzlichem Urteil.2. Für die im Rahmen der Fluchtgefahr zu beurteilende Straferwartung kommt es auf den tatsächlich zu erwartenden Freiheitsentzug an; eine Reststrafaussetzung gemäß § 57 StGB ist hierbei zu berücksichtigen, wenn sie im Einzelfall wahrscheinlich bzw. konkret zu erwarten ist.