Auf die Beschwerde des Angeklagten XXX werden die Hauptverhandlungstermine vom 8. November 2022, 14. November 2022 und vom 17. November 2022
aufgehoben.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit angefallenen notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.
I.
1. Gegen den Angeklagten XXX sowie gegen zwei weitere Angeklagte wird ein Strafverfahren wegen des Verdachts des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a. geführt.
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