Das Landgericht hat die Angeklagte wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in zwölf Fällen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt und im Übrigen freigesprochen. Mit ihrer Revision rügt die Angeklagte die Verletzung formellen und materiellen Rechts.
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