LG Bochum - Beschluß vom 23.12.1997
6 Qs 42/97
Normen:
StPO § 116 ;
Fundstellen:
StV 1998, 207

LG Bochum - Beschluß vom 23.12.1997 (6 Qs 42/97) - DRsp Nr. 1998/10189

LG Bochum, Beschluß vom 23.12.1997 - Aktenzeichen 6 Qs 42/97

DRsp Nr. 1998/10189

Die Festsetzung einer Sicherheitsleistung kann ausnahmsweise auch zum Ausschluß der Verdunkelungsgefahr erfolgen, wenn der Beschuldigte massiv zu Verdunkelungshandlungen neigt und allein das angeordnete Kontaktverbot nicht ausreichen würde, um die Verdunkelungsgefahr auszuräumen.

Normenkette:

StPO § 116 ;
Fundstellen
StV 1998, 207