LG Bochum - Beschluß vom 23.12.1997 (6 Qs 42/97) - DRsp Nr. 1998/10189
LG Bochum, Beschluß vom 23.12.1997 - Aktenzeichen 6 Qs 42/97
DRsp Nr. 1998/10189
Die Festsetzung einer Sicherheitsleistung kann ausnahmsweise auch zum Ausschluß der Verdunkelungsgefahr erfolgen, wenn der Beschuldigte massiv zu Verdunkelungshandlungen neigt und allein das angeordnete Kontaktverbot nicht ausreichen würde, um die Verdunkelungsgefahr auszuräumen.