LG Frankfurt/Main - Beschluß vom 04.09.1996 (5/29 Qs 16/96) - DRsp Nr. 1997/3923
LG Frankfurt/Main, Beschluß vom 04.09.1996 - Aktenzeichen 5/29 Qs 16/96
DRsp Nr. 1997/3923
1. Die Durchsuchung ist noch nicht beendet, solange die Auswertung der gem. § 110StPO mitgenommenen Papiere andauert. Dies kann abhängig vom Umfang des zu überprüfenden Materials geraume Zeit in Anspruch nehmen.
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