LG Köln - Urteil vom 30.05.1996
157-54/96
Normen:
StGB §§ 24, 242 ;
Fundstellen:
StV 1997, 27

LG Köln - Urteil vom 30.05.1996 (157-54/96) - DRsp Nr. 1997/1015

LG Köln, Urteil vom 30.05.1996 - Aktenzeichen 157-54/96

DRsp Nr. 1997/1015

Der Diebstahl von 30 CDïs und Musikkassetten ist angesichts deren Umfangs und Gewichts jedenfalls dann nicht vollendet, solange der Täter den Laden nicht verlassen hat, wenn er bei der Tatausführung von einem Detektiv beobachtet worden ist und der Berechtigte jederzeit in der Lage ist, die Waren sicherzustellen. Daher kann in dem Belassen der Waren in den Verkaufsräumen ein Rücktritt vom Versuch liegen.

Normenkette:

StGB §§ 24, 242 ;
Fundstellen
StV 1997, 27