BGH - Urteil vom 09.01.2018
1 StR 370/17
Normen:
StPO § 200; StGB § 266a; AO § 370;
Fundstellen:
AO-StB 2018, 134
NJW 2018, 878
NStZ 2018, 338
StV 2019, 1
wistra 2018, 272
Vorinstanzen:
LG Kaiserslautern, vom 03.04.2017

Notwendiger Inhalt der Anklageschrift zur Erfüllung der Umgrenzungsfunktion bei einer Anklage betreffend das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung

BGH, Urteil vom 09.01.2018 - Aktenzeichen 1 StR 370/17

DRsp Nr. 2018/3133

Notwendiger Inhalt der Anklageschrift zur Erfüllung der Umgrenzungsfunktion bei einer Anklage betreffend das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung

StGB § 266a AO § 370 Zum notwendigen Inhalt der Anklageschrift zur Erfüllung der Umgrenzungsfunktion bei einer Anklage betreffend das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung.

Tenor

Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 3. April 2017 mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Normenkette:

StPO § 200; StGB § 266a; AO § 370;

Gründe

Das Landgericht hat durch das angefochtene Urteil das Verfahren gemäß § 260 Abs. 3 StPO eingestellt. Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft zu Ungunsten der Angeklagten Revision eingelegt. Sie rügt die Verletzung materiellen Rechts. Das vom Generalbundesanwalt vertretene Rechtsmittel hat Erfolg.

I.

Dem Einstellungsurteil des Landgerichts ging folgendes prozessuales Geschehen voraus: