I.
Die Antragstellerin ist durch Umwandlung aus vier Landwirtschaftlichen Produktionsgesellschaften hervorgegangen. Sie - und eine ihrer Rechtsvorgängerinnen - bearbeitet nach ihrem Vorbringen den Boden unter anderem des früheren Rittergutes R. M Grund und Boden jenes Rittergutes waren aufgrund der einschlägigen Bestimmungen in die Verfügungsbefugnis der Treuhandanstalt gelangt. Diese wiederum hat mit einem Geschäftsbesorgungsvertrag die B. und V.-GmbH (BVVG) mit der Verwaltung und Verwertung volkseigener Grundstücke beauftragt.
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