OLG Bremen - Beschluß vom 23.10.1998
VAs 1/98

OLG Bremen - Beschluß vom 23.10.1998 (VAs 1/98) - DRsp Nr. 2000/7300

OLG Bremen, Beschluß vom 23.10.1998 - Aktenzeichen VAs 1/98

DRsp Nr. 2000/7300

Gründe:

Im Rahmen des gegen den Antragsteller wegen Steuerhinterziehung eingeleiteten Strafverfahrens (Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft 710 Js 56619/97) hat das Amtsgericht Bremen mit Beschlüssen vom 12. Dezember 1997 die Durchsuchung von Wohn-, Geschäfts- und Nebenräumen des Beschuldigten angeordnet, da zu vermuten sei, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde, die beschlagnahmt werden sollen. Die Durchsuchung fand am 6. Januar 1998 in Anwesenheit des ermittelnden Staatsanwaltes, mehrerer Beamter der Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes Bremen-Ost und des Betriebsprüfers des Finanzamts für Großbetriebsprüfung Bremen, Horn, als sachverständigen Zeugen statt. Noch am 6. Januar 1998 hat der Antragsteller gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts Bremen vom 12. Dezember 1997 Beschwerde eingelegt und die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Das Amtsgericht Bremen hat mit Beschlüssen vom 8. Januar 1998 die weitere Vollziehung der Durchsuchungsbeschlüsse ausgesetzt und angeordnet, daß die sichergestellten Unterlagen zu versiegeln seien. Mit Beschluß vom 16. Februar 1998 hat das Landgericht Bremen die Beschwerde des Beschuldigten vom 6. Januar 1998 gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse des Amtsgerichts Bremen vom 12. Dezember 1997 als unbegründet verworfen.