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1986
Sonstige
OLG
OLG Bremen
OLG Bremen - Beschluß vom 29.01.1986
Ws 249/85
Normen:
StPO
§
172
;
Fundstellen:
NStZ 1986, 475
OLG Bremen - Beschluß vom 29.01.1986 (Ws 249/85) - DRsp Nr. 1996/4755
OLG Bremen,
Beschluß
vom 29.01.1986
- Aktenzeichen Ws 249/85
DRsp Nr. 1996/4755
»Die Beiordnung eines Notanwalts (in analoger Anwendung des §
78b
ZPO
) ist für die Durchführung eines Klageerzwingungsprozesses nicht zulässig.«
Normenkette:
StPO
§
172
;
Fundstellen
NStZ 1986, 475
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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