OLG Oldenburg - 20.11.1986 (1 Ws 160/86)
»Die Befugnis, den Antrag nach § 172 Abs. 2 StPO zu stellen, steht demjenigen, der sich durch eine strafbare Handlung verletzt fühlt, nur dann zu, wenn er sich mit dem Antrag auf Erhebung der öffentl. Klage nach § 171 [...]