OLG Hamburg vom 15.09.1986
Ausschl. 2/86
Normen:
StPO § 138a;
Fundstellen:
AnwBl 1987, 44

OLG Hamburg - 15.09.1986 (Ausschl. 2/86) - DRsp Nr. 1996/17109

OLG Hamburg, vom 15.09.1986 - Aktenzeichen Ausschl. 2/86

DRsp Nr. 1996/17109

Sind Verteidiger und sein Mandant als Mittäter angeklagt, so ist der Verteidiger vor der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens auszuschließen, wenn die im Ausschließungsverfahren gebotene Sachverhaltsaufklärung nicht ergibt, daß die Staatsanwaltschaft bei Erhebung der Anklage die Erfordernisse des § 170 Abs. 1 StPO verkannt und zu Unrecht den hinreichenden Tatverdacht gegen den Rechtsanwalt bejaht hat.

Normenkette:

StPO § 138a;
Fundstellen
AnwBl 1987, 44