OLG Hamm - 10.12.1986 (4 Ss 1434/86) - DRsp Nr. 1996/17228
OLG Hamm, vom 10.12.1986 - Aktenzeichen 4 Ss 1434/86
DRsp Nr. 1996/17228
Steht die Schuldfähigkeit des Angeklagten in Frage und wurde insoweit die Begutachtung durch einen Sachverständigen veranlaßt, so ist in aller Regel die Beiordnung eines Verteidigers zu beschließen. Dies gilt um so mehr, wenn der Sachverständige in seinem schriftlichen Gutachten die Beantwortung der Frage, ob der Angeklagte zur Tatzeit schuldfähig war oder nicht, vom Ergebnis der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung abhängig macht. Dann ist zur sachgerechten Verteidigung Akteneinsicht erforderlich.