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Der Strafprozess − Strategie und Taktik im Ermittlungsverfahren
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1986
Sonstige
OLG
OLG München
OLG München vom 06.05.1986
2 Ws 484/86
Normen:
StPO
§
142
;
Fundstellen:
StV 1986, 422
OLG München - 06.05.1986 (2 Ws 484/86) - DRsp Nr. 1996/17635
OLG München,
vom 06.05.1986
- Aktenzeichen 2 Ws 484/86
DRsp Nr. 1996/17635
Die Beiordnung eines auswärtigen Verteidigers ist gerechtfertigt, wenn dieser in der einschlägigen Materie Spezialwissen besitzt.
Normenkette:
StPO
§
142
;
Hinweise:
Ebenso: OLG Düsseldorf, StV 1981,
226
; OLG Zweibrücken, StV 1981,
288
Fundstellen
StV 1986, 422
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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