OLG Köln - 01.04.1986 (Ss 168/86) - DRsp Nr. 1996/17513
OLG Köln, vom 01.04.1986 - Aktenzeichen Ss 168/86
DRsp Nr. 1996/17513
Liegen einschlägige Vorverurteilungen vor, die jeweils auf Freiheitsstrafen mit Strafaussetzung lauten, und ist daher zu erwarten, daß nunmehr eine Freiheitsstrafe von deutlich mehr als 6 Monaten verhängt wird, deren Vollstreckung wegen des Bewährungsversagens nicht zur Bewährung ausgesetzt wird, so ist diese Rechtsfolge für sich genommen so einschneidend, daß die Beiordnung eines Verteidigers erforderlich ist.