OLG Celle - 26.07.1989 (1 Ws 174/89) - DRsp Nr. 1992/7556
OLG Celle, vom 26.07.1989 - Aktenzeichen 1 Ws 174/89
DRsp Nr. 1992/7556
a-c. Formelle Voraussetzungen für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung:(a) Zulässigkeit des Antrags im Falle wiederholter Einstellung auch bei Wahrung der Beschwerdefrist (Abs. 1 Satz 1) nur gegenüber dem letzten Einstellungsbescheid;(b-c) Anforderungen an den notwendigen Inhalt des Antrags (Abs. 3 Satz 1);(c) keine erforderliche Darlegung der Einhaltung der Fristen des sogenannten Vorschaltverfahrens (Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1);
Zur Frage, ob es bei wiederholter Einstellung eines Ermittlungsverfahrens für die Zulässigkeit des Klageerzwingungsverfahrens für die Einhaltung der Beschwerdefrist des § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO auf den ersten oder den letzten Einstellungsbescheid ankommt, führt der Senat aus:
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