OLG Dresden - Beschluß vom 20.02.1997 (1 VAs 11/96) - DRsp Nr. 1999/2581
OLG Dresden, Beschluß vom 20.02.1997 - Aktenzeichen 1 VAs 11/96
DRsp Nr. 1999/2581
»Bei der schriftlichen Zeugenvernehmung im Ermittlungsverfahren anläßlich einer Fragebogenaktion handelt es sich um eine Prozeßhandlung, die nicht der gerichtlichen Überprüfung nach §§ 23 ff. EGGVG unterliegt.«