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Der Strafprozess − Strategie und Taktik im Ermittlungsverfahren
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1983
Sonstige
OLG
OLG Düsseldorf
OLG Düsseldorf vom 04.02.1983
2 Ws 905/82 - 20/83
Normen:
StPO
§
98
;
Fundstellen:
StV 1983, 407
OLG Düsseldorf - 04.02.1983 (2 Ws 905/82 - 20/83) - DRsp Nr. 1996/16846
OLG Düsseldorf,
vom 04.02.1983
- Aktenzeichen 2 Ws 905/82 - 20/83
DRsp Nr. 1996/16846
Bei der richterlichen Beschlagnahmeanordnung muß zumindest andeutungsweise zum Ausdruck gebracht werden, aufgrund welcher Umstände Anlaß zu der Annahme besteht, der beschlagnahmte Gegenstand werde demnächst als Beweismittel von Bedutung sein.
Normenkette:
StPO
§
98
;
Fundstellen
StV 1983, 407
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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