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Rechtsprechung
1985
Sonstige
OLG
OLG Düsseldorf
OLG Düsseldorf - Beschluß vom 02.08.1985
1 Ws 578/85
Normen:
StPO
§
172
Abs.
3
S. 2;
ZPO
§ 78b;
Fundstellen:
NStZ 1985, 571
OLG Düsseldorf - Beschluß vom 02.08.1985 (1 Ws 578/85) - DRsp Nr. 1996/4671
OLG Düsseldorf,
Beschluß
vom 02.08.1985
- Aktenzeichen 1 Ws 578/85
DRsp Nr. 1996/4671
»Die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Notanwalt im Klageerzwingungsverfahren ist gesetzlich nicht vorgesehen und daher unzulässig.«
Normenkette:
StPO
§
172
Abs.
3
S. 2;
ZPO
§ 78b;
Fundstellen
NStZ 1985, 571
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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