OLG Hamburg - Beschluß vom 03.09.1997 (1 VAs 6/97) - DRsp Nr. 1998/339
OLG Hamburg, Beschluß vom 03.09.1997 - Aktenzeichen 1 VAs 6/97
DRsp Nr. 1998/339
»Hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren eingestellt, sind ihre Entscheidungen über Akteneinsichtsanträge des früheren Beschuldigten Justizverwaltungsakte i.S. von § 23EGGVG. Das gilt auch im Falle einer Einstellung nach § 154 Abs. 1StPO.«