OLG Hamm - Beschluß vom 03.09.1998 (2 Ws 375/98) - DRsp Nr. 1999/2605
OLG Hamm, Beschluß vom 03.09.1998 - Aktenzeichen 2 Ws 375/98
DRsp Nr. 1999/2605
»Als neu hervorgetretener Umstand im Sinne von § 116 Abs. 4 Nr. 3StPO kann es auch anzusehen sein, wenn der Beschuldigte in einem weiteren gegen ihn laufenden Verfahren einen Zeugen massiv bedroht.«