Der Haftbefehl des Amtsgerichts Bielefeld vom 15.09.2008 (
I.
Der Angeklagte wurde am 14.09.2008 vorläufig festgenommen und befindet sich aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Bielefeld vom 15.09.2008 ununterbrochen in Untersuchungshaft. Mit dem genannten Haftbefehl wird ihm vorgeworfen,
"am 14.09.2008 in Q
als Jugendlicher mit Verantwortungsreife einen anderen Menschen getötet zu haben, ohne Mörder zu sein.
Dem Beschuldigten wird Folgendes zur Last gelegt:
Am 14.09.2008 stach der alkoholisierte Beschuldigte auf dem Balkon in der Wohnung C-Straße in Q mit mindestens einem Messerstich auf den geschädigten Andrej I ein, wobei er den Tod des Geschädigten in Kauf nahm. Der Stich traf den Geschädigten direkt ins Herz, woraufhin der Geschädigte verblutete.
Diese Handlung ist mit Strafe bedroht nach §§ 212 StGB, 1, 3ff. JGG.
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