Das Jugendschöffengericht bei dem Amtsgericht B. hat den Angeklagten wegen forgesetzter Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, ihm die Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeuge mit einer Sperrfrist von 1 Jahren entzogen und an sichergestellten Gegenständen 32 g Haschisch, eine kleine Blechdose mit Haschischanhaftungen und eine Streichholzschachtel mit 2 Stück Haschisch (ca. 3 g) eingezogen.
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