I.
Der Beschwerdeführer befindet sich in dieser Sache seit dem 08. Februar 1997 aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts K. vom selben Tage in Untersuchungshaft. Er wird des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes unter 14 Jahren in 15 Fällen beschuldigt. Die unter dem 11. Februar 1997 eingelegte Haftbeschwerde ist von der 2. großen Strafkammer des Landgerichts K. vom 19. Februar 1997 verworfen worden. Gegen diesen Beschluß richtet sich die mit Verteidigerschriftsatz vom 26. Februar 1997 eingelegte weitere Beschwerde des Beschuldigten.
II.
Testen Sie "Der Strafprozess − Strategie und Taktik im Ermittlungsverfahren" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|