OLG Stuttgart - Beschluß vom 25.04.1990
2 Ws 2/90
Normen:
StGB § 356 ;
Fundstellen:
NStZ 1990, 542

OLG Stuttgart - Beschluß vom 25.04.1990 (2 Ws 2/90) - DRsp Nr. 1995/8120

OLG Stuttgart, Beschluß vom 25.04.1990 - Aktenzeichen 2 Ws 2/90

DRsp Nr. 1995/8120

»Mitbeschuldigte derselben Straftat können untereinander "Parteien" sein, gleichviel, ob sie gemeinsam oder getrennt angeklagt werden. Geht die Verteidigung des einen zu Lasten des anderen, verstößt der Rechtsanwalt gegen § 356 StGB, wenn er die Verteidigung eines Tatgenossen führt, obwohl er zuvor schon dem anderen in entgegengesetztem Interesse gedient hat.«

Normenkette:

StGB § 356 ;

Hinweise:

Hinweis:

Anmerkung Geppert, NStZ 1990,542

Fundstellen
NStZ 1990, 542