OLG Thüringen - Beschluß vom 08.09.1998 (1 Ws 178/98) - DRsp Nr. 1999/7117
OLG Thüringen, Beschluß vom 08.09.1998 - Aktenzeichen 1 Ws 178/98
DRsp Nr. 1999/7117
»1. Aufhebung einer Haftentscheidung wegen unrichtiger Besetzung.2. Eine frühere Tat i.S.d. § 112aStPO kann auch eine Tat sein, die in einem anderen Verfahren rechtskräftig abgeurteilt worden ist.3. Auch die frühere Tat muß schwerwiegend i.S. des § 112aStPO gewesen sein; dies ist bei abgeurteilten Taten in der Regel der Fall, wenn ein Jahr Freiheitsstrafe verhängt worden ist.«