OLG Celle - Beschluss vom 30.11.2018
2 Ws 422/18
Normen:
StPO § 240;
Fundstellen:
StV 2019, 175
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 02.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 71/79 BRs 17/14

Prüfung einer Legalprognose durch Anhörung und persönlichen Eindruck

OLG Celle, Beschluss vom 30.11.2018 - Aktenzeichen 2 Ws 422/18

DRsp Nr. 2019/1321

Prüfung einer Legalprognose durch Anhörung und persönlichen Eindruck

Die Voraussetzungen für die Beendigung einer wegen Nichtbefolgung einer Behandlungsweisung nach § 68c Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StGB angeordneten unbefristeten Führungsaufsicht bestimmen sich gemäß der Verweisung in § 68c Abs. 2 Satz 3 StGB nach § 68e Abs. 3 Satz 1 StGB i.V.m. § 68e Abs. 2 Satz 1 StGB.

Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Hannover wird der Beschluss der 1. Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hannover vom 02.07.2018 aufgehoben und die Sache zu neuer Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an das Landgericht Hannover zurückverwiesen.

Normenkette:

StPO § 240;

Gründe:

I.

Durch das im Sicherungsverfahren ergangene Urteil des Landgerichts Hannover vom 16.02.2009 (34a KLs 3023 Js 6802/08 - 39/08) ist die Unterbringung des Verurteilten in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB angeordnet und zugleich deren Vollstreckung nach § 67b StGB zur Bewährung ausgesetzt worden.