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2002
Sonstige
OLG
OLG Düsseldorf
OLG Düsseldorf - Beschluss vom 21.05.2002
VI 9/01
Normen:
StPO
§
68b
;
Fundstellen:
NJW 2002, 2806
Rechte des als Beistand beigeordneten Rechtsanwalts auf Akteneinsicht
OLG Düsseldorf,
Beschluss
vom 21.05.2002
- Aktenzeichen VI 9/01
DRsp Nr. 2005/7264
Rechte des als Beistand beigeordneten Rechtsanwalts auf Akteneinsicht
»Dem einem Zeugen nach §
68b
StPO
als Beistand beigeordneten Rechtsanwalt steht ein Recht auf Akteneinsicht nicht zu.«
Normenkette:
StPO
§
68b
;
Fundstellen
NJW 2002, 2806
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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