Revisibilität der Verteidigerbestellung - Fürsorgepflicht des Vorsitzenden
BGH, Beschluß vom 25.02.1992 - Aktenzeichen 5 StR 483/91
DRsp Nr. 1993/2868
Revisibilität der Verteidigerbestellung - Fürsorgepflicht des Vorsitzenden
1. Die Verfügung des Vorsitzenden, durch die der Verteidiger bestellt wird, unterliegt als Vorentscheidung gemäß § 336StPO unmittelbar der Überprüfung durch das Revisionsgericht. 2. Ein Verstoß gegen § 142StPO vermag für sich allein die Revision nicht zu begründen. 3. Den Vorsitzenden trifft bei der Bestellung eines Pflichtverteidigers eine Fürsorgepflicht, die ihn hindern muß, einen Verteidiger zu bestellen, der die Verteidigung wegen eines Interessenkonflikts möglicherweise nicht mit vollem Einsatz zu führen vermag.