BGH - Beschluss vom 05.07.2018
1 StR 42/18
Normen:
StPO § 136 Abs. 1 S. 2; StPO § 243 Abs. 5 S. 1;
Fundstellen:
NStZ-RR 2018, 286
StV 2018, 776
Vorinstanzen:
LG Weiden, vom 10.10.2017

Schweigerecht als notwendiger Bestandteil eines fairen Verfahrens i.R.d. Grundsatzes der Selbstbelastungsfreiheit

BGH, Beschluss vom 05.07.2018 - Aktenzeichen 1 StR 42/18

DRsp Nr. 2018/10328

Schweigerecht als notwendiger Bestandteil eines fairen Verfahrens i.R.d. Grundsatzes der Selbstbelastungsfreiheit

Der Grundsatz, dass niemand im Strafverfahren gegen sich selbst auszusagen braucht, insoweit also ein Schweigerecht besteht, ist notwendiger Bestandteil eines fairen Verfahrenn. Macht ein Angeklagter von seinem Schweigerecht Gebrauch, so darf dies nicht zu seinem Nachteil gewertet werden. Stellt das Tatgericht in seiner Beweiswürdigung und in der rechtlichen Würdigung darauf ab, dass sich der Angeklagte nicht zu den Gründen seines Aufenthalts im Bereich des Festnahmeortes geäußert oder erklärt hat, so wird im Ergebnis zum Nachteil gewertet, dass der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hat. Dieser Rechtsfehler führt zur Aufhebung des Urteils mit den Feststellungen.

Tenor

Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Weiden i.d. OPf. vom 10. Oktober 2017 mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Normenkette:

StPO § 136 Abs. 1 S. 2; StPO § 243 Abs. 5 S. 1;

Gründe