Auf die sofortige Beschwerde des Angeklagten wird der Ordnungsgeldbeschluss des Amtsgerichts Breisach am Rhein vom 15. Oktober 2014 aufgehoben.
2.Die im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last..
I.
Testen Sie "Der Strafprozess − Strategie und Taktik im Ermittlungsverfahren" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|