Die Vorlegungssache betrifft die Frage des Rechtsweges für die Überprüfung von Art und Weise des Vollzugs einer abgeschlossenen polizeilich angeordneten Durchsuchung.
I.1. In dem Ermittlungsverfahren gegen K wegen Mordes durchsuchten Beamte der Kriminalpolizei auf Anordnung eines Polizeibeamten am 24. Oktober 1997 die Wohnung des Antragstellers in dessen Anwesenheit zum Zwecke des Auffindens von Beweismitteln und "beschlagnahmten" - auf die Frage Beschlagnahme oder vorläufige Sicherstellung kommt es hier nicht an - mehrere Gegenstände. Am 2. November 1997 gab die Staatsanwaltschaft die Gegenstände an den Antragsteller zurück.
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