Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht bei Zweifeln des Tatrichters an der Glaubhaftigkeit einzelner Teile einer Zeugenaussage
BGH, Beschluss vom 03.03.2011 - Aktenzeichen 3 StR 34/11
DRsp Nr. 2011/5570
Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht bei Zweifeln des Tatrichters an der Glaubhaftigkeit einzelner Teile einer Zeugenaussage
1. Hat der Tatrichter Zweifel an der Glaubhaftigkeit einzelner Teile einer Zeugenaussage, so muss er seine Annahme, dies lasse deren Beweiswert im Übrigen unberührt und stelle deren Tauglichkeit nicht insgesamt in Frage, im Urteil (besonders) begründen.2. Allein das Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 168c Abs. 3StPO macht die Benachrichtigung des Beschuldigten vom Termin zur richterlichen Vernehmung eines Zeugen oder Sachverständigen nicht entbehrlich.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Der Strafprozess − Strategie und Taktik im Ermittlungsverfahren" abrufen.
Testen Sie "Der Strafprozess − Strategie und Taktik im Ermittlungsverfahren" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.