Überprüfung des Tatverdachts nach Erlass eines Urteils
OLG Brandenburg, Beschluss vom 31.05.2000 - Aktenzeichen 2 Ws 152/00
DRsp Nr. 2005/13445
Überprüfung des Tatverdachts nach Erlass eines Urteils
Auch nach Erlass eines erstinstanzlichen Urteils kann das Beschwerdegericht den Haftbefehl mangels dringenden Tatverdachts aufheben, wenn das Urteil nicht vertretbare Wertungen einiger für den Tatverdacht bedeutsamer Umstände enthält und wesentliche Umstände außer Acht lässt.