OLG Brandenburg - Beschluss vom 31.05.2000
2 Ws 152/00
Normen:
StPO § 112 Abs. 1 § 120 Abs. 1 § 121 Abs. 1 § 302 ;
Fundstellen:
StV 2000, 505

Überprüfung des Tatverdachts nach Erlass eines Urteils

OLG Brandenburg, Beschluss vom 31.05.2000 - Aktenzeichen 2 Ws 152/00

DRsp Nr. 2005/13445

Überprüfung des Tatverdachts nach Erlass eines Urteils

Auch nach Erlass eines erstinstanzlichen Urteils kann das Beschwerdegericht den Haftbefehl mangels dringenden Tatverdachts aufheben, wenn das Urteil nicht vertretbare Wertungen einiger für den Tatverdacht bedeutsamer Umstände enthält und wesentliche Umstände außer Acht lässt.

Normenkette:

StPO § 112 Abs. 1 § 120 Abs. 1 § 121 Abs. 1 § 302 ;
Fundstellen
StV 2000, 505