Das Landgericht hat den Angeklagten »der Freiheitsberaubung in Tateinheit mit Vergewaltigung und Mord« und weiter »der Freiheitsberaubung in Tateinheit mit Nötigung, sexuellem Mißbrauch von Kindern und sexueller Nötigung sowie in Tateinheit hiermit nochmals der Freiheitsberaubung in Tateinheit mit Nötigung und sexuellem Mißbrauch von Kindern« schuldig gesprochen und ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt; ferner hat es ihm die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit entzogen und bestimmt, daß er den Nebenklägerinnen Tina Sch. und Kerstin V. »allen materiellen und immateriellen Schaden, der den Nebenklägerinnen aus der Tat entstanden ist und noch entstehen wird« zu ersetzen hat.
Der Angeklagte rügt mit seiner Revision die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Das Rechtsmittel hat teilweise Erfolg.
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