BVerfG - Beschluss vom 23.01.2008
2 BvR 2491/07
Normen:
StPO § 252 ; GG Art. 20 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
BGH, vom 10.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 StR 458/07
LG München II, vom 06.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 KLs 50 Js 668/07

Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung des Fragerechts des Beschuldigten wegen bislang nicht erfolgter Bestellung eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren

BVerfG, Beschluss vom 23.01.2008 - Aktenzeichen 2 BvR 2491/07

DRsp Nr. 2008/3824

Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung des Fragerechts des Beschuldigten wegen bislang nicht erfolgter Bestellung eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Fachgerichte davon ausgehen, dass Defizite bei der Ermöglichung der Befragung von Zeugen im Ermittlungsverfahren durch eine besonders sorgfältige Beweiswürdigung ausgeglichen werden können.

Normenkette:

StPO § 252 ; GG Art. 20 Abs. 3 ;

Gründe:

Ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG liegt nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg; sie ist teilweise unzulässig und ansonsten unbegründet.

I. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, soweit der Beschwerdeführer geltend macht, die Aussage des Ermittlungsrichters, der die Geschädigte im Ermittlungsverfahren vernommen hatte, habe nicht verwertet werden dürfen. Der Beschwerdeführer legt eine Verletzung von Verfassungsrecht nicht substantiiert dar.