BVerfG - Beschluß vom 27.09.1982
2 BvR 1199/82
Normen:
GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 ; StPO § 81b ;
Fundstellen:
DRsp IV(449)201a
NStZ 1983, 84
Vorinstanzen:
BGH, vom 12.08.1982 - Vorinstanzaktenzeichen 1 BJs 276/79

Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Mitschnitts einer Gegenüberstellung

BVerfG, Beschluß vom 27.09.1982 - Aktenzeichen 2 BvR 1199/82

DRsp Nr. 1994/2626

Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Mitschnitts einer Gegenüberstellung

Es unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn die Gegenüberstellung eines Beschuldigten mit Zeugen auf der Grundlage der verfassungsrechtlich unbedenklichen Vorschrift des § 81b StPO mit einer Videokamera aufgenommen wird.

Normenkette:

GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 ; StPO § 81b ;

Gründe: