Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 19. November 2019 wird verworfen.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Das Landgericht hat die Angeklagte wegen falscher uneidlicher Aussage zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt. Die hiergegen mit der Sachrüge geführte Revision der Angeklagten bleibt erfolglos.
I.
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