Auf die Beschwerde des Angeschuldigten wird die Verfügung des Landgerichts Freiburg vom 4. Dezember 2015 aufgehoben.
2.Die Bestellung von Rechtsanwalt M., F., zum Verteidiger des Angeschuldigten A. K. wird aufgehoben.
3.Dem Angeschuldigten wird Rechtsanwalt S., F., als Verteidiger bestellt.
4.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeschuldigten Andreas Klüger hieraus erwachsenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.
I.
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