Die weitere Beschwerde des Beschuldigten ... gegen den Beschluss des Landgerichts Aschaffenburg vom 22.01.2018 wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 20.11.2017 mit der Maßgabe verworfen wird, dass der Arrestbetrag auf 50.872,68 € festgesetzt wird.
Der Beschuldigte hat die Kosten seines im Wesentlichen erfolglosen Rechtsmittels zu tragen.
I.
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