KG - Beschluss vom 11.07.2012
4 Ws 73/12 - 141 AR 363/12
Normen:
StPO § 112 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Berlin - (569) 281 AR 134/12 Ns (64/12) - 11.06.2012,

Voraussetzungen für einen auf Verdunkelungsgefahr gestützten Haftbefehl

KG, Beschluss vom 11.07.2012 - Aktenzeichen 4 Ws 73/12 - 141 AR 363/12

DRsp Nr. 2013/976

Voraussetzungen für einen auf Verdunkelungsgefahr gestützten Haftbefehl

Auf die Beschwerde des Angeklagten werden der Haftbefehl des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 23. März 2012 und der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 11. Juni 2012 aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Landeskasse Berlin zu Last.

Normenkette:

StPO § 112 Abs. 2;

Gründe: