Die Anträge des Angeklagten G.,
1. einen von ihm noch zu benennenden Rechtsanwalt, zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Istanbul, in Gemeinschaft mit seinen beiden Pflichtverteidigern als Wahlverteidiger zuzulassen,
2. festzustellen, dass die Kosten einer Reise der Verteidiger in die Türkei, des dortigen Aufenthalts sowie der Beauftragung eines Rechtsanwalts und eines Dolmetschers von der Staatskasse zu tragen sind,
werden abgelehnt.
Testen Sie "Der Strafprozess − Strategie und Taktik im Ermittlungsverfahren" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|