OLG Karlsruhe - Beschluss vom 13.01.2000 2 VAs 30/99
Normen:
BtMG § 35 ;
Fundstellen:
StV 2000, 631
Vorinstanzen:
GenStA Karlsruhe Zs 717/99 VO - 11.06.99,
Zurückstellung der Strafvollstreckung: Therapiebereitschaft und Therapieerfolg nach mehreren vorangegangenen Regelverstößen in Therapieeinrichtungen
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.01.2000 - Aktenzeichen 2 VAs 30/99
DRsp Nr. 2001/6219
Zurückstellung der Strafvollstreckung: Therapiebereitschaft und Therapieerfolg nach mehreren vorangegangenen Regelverstößen in Therapieeinrichtungen
Selbst massiven Regelverstößen bei vorangegangenen stationären Therapieversuchen kommt für die Frage der Therapiebereitschaft bzw. deren Erfolgsaussichten dann keine entscheidende Bedeutung mehr zu, wenn die Verurteilte zwischenzeitlich erstmals Freiheitsstrafe verbüßt, sich beanstandungsfrei verhalten hat und eine positive Entwicklung zu erwarten ist.
Normenkette:
BtMG § 35 ;
Gründe:
I.
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