BayObLG - Urteil vom 27.07.1977
RReg 5 St 138/77
Normen:
StPO § 168c Abs. 5 S. 2;
Fundstellen:
BayObLGSt 1977, 130

Absehen von der Benachrichtigung des Beschuldigten vom Termin zur richterlichen Vernehmung eines Zeugen

BayObLG, Urteil vom 27.07.1977 - Aktenzeichen RReg 5 St 138/77

DRsp Nr. 1998/8621

Absehen von der Benachrichtigung des Beschuldigten vom Termin zur richterlichen Vernehmung eines Zeugen

»Die Benachrichtigung des Beschuldigten vom Termin zur richterlichen Vernehmung eines Zeugen darf auch dann unterbleiben, wenn anzunehmen ist, daß andernfalls der Zeuge von einem ihm zustehenden Weigerungsrecht Gebrauch machen werde, weil begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, daß er Repressalien des Beschuldigten ausgesetzt sein würde.«

Normenkette:

StPO § 168c Abs. 5 S. 2;
Fundstellen
BayObLGSt 1977, 130