BVerfG - Beschluß vom 18.08.1981
2 BvR 166/81
Normen:
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 1 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DRiZ 1982, 33
EuGRZ 1981, 475
MDR 1982, 376
NJW 1982, 375
NStZ 1981, 446
Rpfleger 1981, 435
wistra 1982, 65
Vorinstanzen:
I. LG Mannheim - Urteil vom 02.06.1980 - (1) 2 KLs 3/80,
BGH, vom 30.12.1980 - Vorinstanzaktenzeichen 3 StR 476/80

Verfassungsrechtliche Unzulässigkeit der Verwendung eines Lügendedektors oder Polygraphen im Strafverfahren

BVerfG, Beschluß vom 18.08.1981 - Aktenzeichen 2 BvR 166/81

DRsp Nr. 1994/2654

Verfassungsrechtliche Unzulässigkeit der Verwendung eines Lügendedektors oder Polygraphen im Strafverfahren

1. Die Verwendung eines 'Lügendedektors' (Polygraphen) im Strafverfahren mit dem Ziel, aus den körperlichen Reaktionen des Angeklagten Schlüsse auf die subjektive Richtigkeit der Aussage zu ziehen, greift in unzulässiger Weise in das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ein. Das gilt auch dann, wenn der Betroffene mit einer derartigen Beweiserhebung einverstanden ist.2. Das Ergebnis der Befragung mittels eines Polygraphen erlaubt darüber hinaus nach derzeitigem Kenntnisstand daher jedenfalls nur ein Wahrscheinlichkeitsurteil, das nicht ausschließt, daß der konkret Untersuchte bei negativem Testergebnis dennoch der Täter sein kann.

Normenkette:

GG Art. 2 Abs. 1 Art. 1 Abs. 1 ;

Gründe:

1. Die Ablehnung der beantragten Befragung unter Zuhilfenahme eines Polygraphen ("Lügendetektors") verletzt den Beschwerdeführer weder in seinem Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren noch sonst in Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten.