1. Vorbemerkung

Autor: Mainz-Kwasniok

An Mediation kommt heute kein familienrechtlich tätiger Anwalt mehr vorbei. Spätestens seit der Reform zum 01.09.2009 lässt sich diese Thematik nicht mehr ignorieren (siehe § 135 FamFG): Das Gericht kann zumindest ein Informationsgespräch über Mediation verpflichtend anordnen).

Dieses Kapitel richtet sich weniger an die Anwaltsmediatoren - denn diese haben erheblich umfangreichere Kenntnisse bereits in ihrer Ausbildung erworben. Es richtet sich vielmehr an die Rechtsanwälte, die auf andere Weise mit Mediation in Kontakt kommen - und gibt vielleicht Anstöße, sich tiefergehend mit der Methode zu befassen, um sie selbst ausüben zu können.

Begriff

Mediation ist eine Verhandlungsmethode, deren häufige Anwendung im Familienrecht darin besteht, dass am Tisch des Mediators (ob Anwalt oder nicht) Vereinbarungen jeglicher Couleur ausgehandelt werden. Jeder Anwalt muss heutzutage wissen, was das ist - denn es könnte ein Mandant zu ihm kommen, der anderswo "in Mediation" ist, dies vorhat, dem dies vernünftigerweise anzuraten wäre, dem ein Gericht dies vorschlägt (§ 135 FamFG) oder der mit einer fertig verhandelten Mediationsvereinbarung mit der Bitte um rechtliche Prüfung erscheint.

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