Autor: Mainz-Kwasniok |
Zu einer Interessenkollision würde es führen, wenn der Anwalt zunächst eine Partei berät und sich dann als Mediator anbietet oder eine Mediation versucht und nach deren Scheitern einen der beiden parteilich vertritt.
Umstritten ist, ob der anwaltliche Mediator anschließend im unstreitigen Scheidungsverfahren den Antragsteller vertreten darf. Streng genommen dürfte dies nicht möglich sein.
Zur Interessenkollision OLG Karlsruhe (Urt. v. 26.04.2001 - 2 U 1/00):
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