Autor: Dimmler |
Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ergibt sich seit dem 01.08.2022 aus der aus der EU-Verordnung Nr. 2019/1111 vom 25.06.2019 des Rates über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen (Brüssel IIb-Verordnung, ABl EU
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