Autor: Kottke |
Die Trennung der Ehepartner hat keine Auswirkungen auf das gesetzliche Ehegattenerbrecht.
PraxistippEs besteht die Möglichkeit, durch letztwillige Verfügung den Ehegatten zu enterben. In diesem Fall verbleibt diesem nur der Pflichtteilsanspruch (siehe Mandatssituation (Abwandlung) 16.1.1). |
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